Grüne: Urteilsverkündung Oberverwaltungsgericht NRW gutes Signal

  • Veröffentlicht am: 14. April 2016 - 13:03

Steinhoff: „Wettbürosteuer auch für Hannover einführen!“

„Mit großem Interesse nehme ich zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster die für Dortmund eingeführten Wettbürosteuern als rechtmäßig und verfassungsgemäß beurteilt!“, sagt Renee Steinhoff, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion.

Die Vergnügungssteuersatzung für Hannover sieht bislang keine Besteuerung von Wettbüros vor. „Aufgrund der rechtlichen Klärung in NRW sollten wir die Verwaltung nun per Antrag beauftragen, eine Beschlussdrucksache zur Einführung einer Wettbürosteuer für Hannover zu erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen“, so Steinhoff.

„Zielsetzung der Steuer wäre ein Beitrag zur Vorbeugung gegen die Spielsucht. Wir wissen, Sportwetten haben in den letzten Jahren in Niedersachsen stark zugenommen und sie haben ein großes Suchtpotenzial, insbesondere durch Live-Wetten, bei denen das Wettereignis mitverfolgt wird“, sagt Steinhoff.

 

Hintergrund:

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat gemäß eigener Pressemitteilung vom 13.04.2016 in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuere das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermögliche. Weiterhin sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Form der Wettbürosteuer verfassungsgemäß.

Laut der Dokumentation der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen „Glücksspielsucht in Niedersachsen 2013“ (NLS) haben Sportwetten in Niedersachsen im Zeitraum 2012 bis 2013 von 6 auf 10 % als bevorzugtes Glücksspiel und damit relativ stark zugenommen.

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