Dr. Markowis: „Für eine nachhaltige Revitalisierung des Ihme-Zentrums muss der Bund das Wohnungseigentumsgesetz überarbeiten“

  • Veröffentlicht am: 12. April 2018 - 14:20

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Dr. Freya Markowis
Dr. Freya Markowis, Foto: Sven Brauers

In der heutigen Sitzung von OB-Ausschuss + Wirtschaftsausschuss + Bezirksrat Linden-Limmer werden erneut Drucksachen zu Mietverträgen im Ihme-Zentrum beraten. Bereits in der Drucksache ´Mietvertragsverhandlungen zum Ihme-Zentrum´ zwischen der LHH und der Projekt Steglitzer Kreisel Berlin Grundstücks GmbH aus dem Jahr 2016 heißt es in dem dort anhängenden Sachstandsbericht Ihme-Zentrum (Nr. 1367/2016):

´Ein grundsätzliches Problem ist, dass die bei der Errichtung des Ihme-Zentrums gewählte Wohnungseigentümergemeinschaftsstruktur schlecht geeignet ist, um Gebäudekomplexe dieser Größenordnung langfristig pragmatisch und wirtschaftlich nachhaltig bewirtschaften zu können. Eine klassische  Wohnungseigentümergemeinschaftsstruktur ist auf überschaubare Wohn- oder gewerblich genutzte Gebäude ausgerichtet, in denen Willensbildungsprozesse deutlich leichter koordiniert und auch einstimmige Beschlüsse gefasst werden können.´

Dazu erklärt Dr. Freya Markowis, Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion:

„Die Bundesregierung sollte die Wohnungseigentumsgesetzgebung überarbeiten, damit für derartige Gebäude-Großkomplexe wie dem Ihme-Zentrum mit unübersichtlichen und an Handlungsunfähigkeit grenzenden Eigentumsverhältnissen zukunftsorientierte Lösungen entwickelt werden können.

Ziel sollte sein, rechtliche Grundvoraussetzungen zu schaffen, die die Stadtverwaltung und WohnungseigentümerInnen in die Lage versetzen, nachhaltig in Sanierung und Modernisierung investieren zu können, insbesondere zur Neugestaltung der Zuwegungen und anderer Infrastruktur des Gemeinschaftseigentums. Dies gerade bei derart schwierigen Fällen mit verschachtelten Rechtskonstruktionen, wo MiteigentümerInnen in Teilen gar nicht identifizierbar und ansprechbar sind oder einzelne MiteigentümerInnen das blockieren, was die überwiegende Mehrheit der EigentümerInnen und auch die Stadtgesellschaft im Sinne einer Revitalisierung wünscht.

Die Bundesregierung CDU, CSU und SPD hat eine Überarbeitung des Wohnungseigentumsrechtes in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Also bitte umsetzen und dabei deutschlandweit drängende städtebauliche Herausforderungen wie unter anderem das Ihme-Zentrum mit in den Blick nehmen!

Lösungsansätze für solch einen Fall wie dem Ihme-Zentrum dürften auch für anderweitige Gebäude-Großkomplexe in anderen Städten mit ähnlichen Problemlagen interessant sein.“

Hintergrund:

Heute erfolgt eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters, des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und des Stadtbezirksrates Linden-Limmer (14.00 Uhr, Rathaus). Dort werden zwei Drucksachen zum Ihme-Zentrum behandelt: Anmietung von Büroflächen am Ihmeplatz 5 (Drucks. Nr. 0767/2018) und Verlängerung Mietvertrag Ihmeplatz 5 (Drucks. Nr. 0768/2018).

Das Bundesbauministerium hatte am 03.03.2017 das Ihme-Zentrum in Hannover als eines der 24 ausgewählten ´Nationalen Projekte des Städtebaus 2017´ bekannt gegeben. Damit wird das Ihme-Zentrum in den Rahmen deutschlandweit drängender städtebaulicher Herausforderungen mit nötigen Maßnahmen zur Revitalisierung und zur ´Stadtreparatur´ der 70er Jahre gerückt.

Neben finanziellem Förderbedarf wie aus dem vorgenannten Programm besteht die Einschätzung, dass unabhängig vom Willen eines Großeigentümers besondere rechtliche Hürden für gewünschte Investitionen für die Revitalisierung in den nötigen Zustimmungsbedarfen von MiteigentümerInnen im Zuge des Wohnungseigentumsgesetzes liegen. So bestehen besondere Probleme, wenn MiteigentümerInnen in Teilen gar nicht identifizierbar und ansprechbar sind oder einzelne MiteigentümerInnen das blockieren, was die überwiegende Mehrheit der EigentümerInnen und auch die Stadtgesellschaft im Sinne einer Revitalisierung wünscht. Bemühungen zur Revitalisierung bleiben bei den gegebenen rechtlichen Bedingungen auf der Strecke.

Eine Überarbeitung des Wohnungseigentumsrechtes ist wie folgt in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU, CSU und SPD (Seite 111; Berlin, 07.02.2018) aufgenommen worden: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“

Bei der Überarbeitung des Wohnungseigentumsrechtes sollten besondere städtebauliche Herausforderungen wie u. a. die des Ihme-Zentrums berücksichtigt werden.