Grüne fordern Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei betrieblicher Hinterbliebenenrente!

  • Veröffentlicht am: 26. Oktober 2009 - 15:25

Westphely: "Die Stadt Hannover muss das Urteil umgehend umsetzen!"

"Wir sehen uns durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente als verfassungswidrig einstuft, bestätigt", sagt Maaret Westphely, gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion in Hannover. "Die Berücksichtigung von eingetragenen Partnerschaften haben wir bereits vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der Zusatzversorgungskasse eingefordert, jedoch waren die Reaktionen bisher verhalten", so Westphely weiter. "Dies ist ein Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von schwulen und lesbischen Lebenspartnerschaften mit der Ehe!"

 

"Jetzt geht es darum, das Urteil bei der Stadt Hannover umzusetzen, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen", verlangt Westphely. Dies gilt insbesondere für die Satzung der Zusatzversorgungskasse, die erst im August 2009 in der Ratssitzung trotz entsprechenden kritischen Hinweisen der Grünen Fraktion geändert worden war.

 

 

Hintergrund:

Im Öffentlichen Dienst gibt es eine Zusatzversorgungskasse, die EhepartnerInnen eine Hinterbliebenenrente zusichert, während eingetragene Lebenspartnerschaften bisher leer ausgingen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun darüber entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit EhepartnerInnen im Bereich der Hinterbliebenenrente (Zusatzversorgungskasse des Öffentlichen Dienstes - VBL) gleichzustellen sind (Beschluss vom 07.Juli 2009, 1 BvR 1164/07; PM vom 22.10.2009)