GRÜNE fordern Zuschüsse von ProKlima und Aufklärung durch die Stadtwerke für Holzofenfilter

  • Veröffentlicht am: 21. Januar 2008 - 12:33

Dette: "Förderung des Einbaus von Filtern in Kaminöfen könnte sinnvolle Aufgabe für den Stadtwerkefonds ProKlima sein"

Die hannoverschen Grünen im Rat fordern Zuschüsse für Haushalte, die freiwillig Rußpartikelfilter in ihre Kaminöfen einbauen. Gängige Modelle gibt es bereits ab 600 Euro. "Ich könnte mir gut vorstellen, dass ProKlima zehnprozentige Zuschüsse geben könnte", sagt Michael Dette, umweltpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion. Zumindest sollten die Stadtwerke und die städtischen Forstbetriebe aber an Kunden, die bei ihnen Holz kaufen, Informationsblätter zu den neuartigen Ofenfiltern verteilen. "EU, Bund und Land zwingen Autofahrer mit der Umweltzone in etlichen Städten, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Da sollten Kaminbetreiber zumindest über ihren erheblichen Anteil an der Schadstoffbelastung aufgeklärt werden und darüber, was sie dagegen tun können", findet Dette.

 

 

Hintergrund:

 

Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Heizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. Nach einer Studie des Bundesumweltministeriums übersteigt die Gesamtmenge dieses Feinstaubs mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw. Mit einer Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen will die Bundesregierung daher die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Die Novelle sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter bereits erreicht. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden von der Regelung aber ausgenommen.

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