Grüne für Wiedereinführung Widerspruchsverfahren für BürgerInnen gegen Verwaltungsbescheide

  • Veröffentlicht am: 3. März 2017 - 14:32

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Dr. Freya Markowis
Dr. Freya Markowis, Foto: Sven Brauers

Markowis: „Mehr Demokratie im Rathaus!“

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass BürgerInnen und Firmen bei Verwaltungsbescheiden Widerspruch einlegen können, wenn sie dafür Bedarf sehen!“, sagt Dr. Freya Markowis, Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion.

„Die BürgerInnen Hannovers und unsere Stadtverwaltung sollen miteinander reden und nicht gleich vor Gericht landen müssen, wie die schwarz-gelbe Landesregierung es mal vorgegeben hatte! Danke also an den Landtag mit der rot-grünen Landesregierung für diese Gesetzesänderung! Damit wird der schwarz-gelbe Demokratieverlust im Rathaus rückgängig gemacht“, so Markowis.

„Ich werde den OB ansprechen, damit er prüft, welche Schritte zur Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens nötig sind. Wir wollen das als einen Baustein für mehr Demokratie im Rathaus, auch wenn dafür mehr Personal nötig sein sollte“, so Markowis.

Hintergrund:

Der Landtag hat in diesen Tagen eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Damit führt Rot-Grün das sogenannte Widerspruchsverfahren wieder ein. Das ist die einst von der schwarz-gelben Vorgängerregierung abgeschaffte Möglichkeit, gegen einen Behördenbescheid Widerspruch einzulegen, ohne direkt den Weg einer Klage gehen zu müssen. Eine Behörde muss dann bei Vorliegen eines Widerspruchs erneut den Sachverhalt prüfen und ein zweites Mal entscheiden. Damit können BürgerInnen und Firmen schneller und unkomplizierter mit der Behörde in zielführenden Kontakt treten.
Die Rückkehr zum Widerspruchsverfahren wird das Land den Kommunen nicht aufzwingen, sondern als sogenanntes ´Behördenoptionsmodell´ anbieten. Eine Kommune kann daher nach eigenem Ermessen die Option nutzen oder nicht.

Nach § 1 im Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) geht es bei den kommunalen Abgaben um Steuern, Gebühren, Beiträge, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt bzw. um Steuern, Gebühren und Beiträge, die aufgrund anderer Gesetze erhoben werden.

Für bestimmte Verwaltungsakte wie z. B. nach dem Baugesetzbuch und der Niedersächsischen Bauordnung gab es in der Vergangenheit und auch weiterhin Widerspruchsverfahren (siehe § 80 ´Unstatthaftigkeit des Vorverfahrens´ im Nds. Justizgesetz, NJG).