GRÜNE wollen Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege

  • Veröffentlicht am: 22. Juli 2011 - 15:45

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Michael Dette

Dette: „Wir fordern, dass nach dem Vorbild von Bremen auch in Hannover geprüft wird, inwieweit eine Benutzungspflicht für Radwege noch erforderlich ist!“

„In Bremen wurden nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997, alle Radwege hinsichtlich ihrer Maße und hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Benutzungspflicht überprüft“, erklärt Michael Dette, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. „Es stellte sich dabei heraus, dass bei einem großen Teil der Radwege entweder die qualitativen Voraussetzungen oder die Erforderlichkeit nicht gegeben waren. Daher darf in Bremen im gesamten Tempo-30-Netz und an etlichen Tempo-50-Straßen auch da auf der Fahrbahn geradelt werden, wo Radwege vorhanden sind. Eine solche Überprüfung der Benutzungspflicht für Radwege wollen wir auch in Hannover“, so Dette.

 

 

 

Dette: „Wir stellen damit keinesfalls in Abrede, dass Radwege insbesondere für „unsichere“ RadfahrerInnen sinnvoll sind, wir wollen jedoch den Zwang zur Radwegebenutzung für „sichere“ RadfahrerInnen, die gerne etwas schneller unterwegs sind, soweit wie möglich aufheben und versprechen uns davon eine weitere Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs in Hannover.“

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Seit der Straßenverkehrsordnung (StVO)-Novelle im Jahr 1997 sind nur noch solche Radwege benutzungspflichtig, die mit einem Radwegschild (Z 237, Z 240, Z 241) ausgeschildert sind. Nicht beschilderte Radwege sind "andere Radwege", die benutzt werden dürfen, aber nicht benutzt werden müssen.

 

 

 

Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. November 2010 darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).

 

 

 

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im letzten Jahr beschlossen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der Landeshauptstadt von derzeit 13 Prozent auf 25 Prozent bis 2025 zu steigern.

 

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