Grüne wollen Grabsteine ohne Kinderarbeit

  • Veröffentlicht am: 10. September 2012 - 11:08

Drenske und Westphely: „Wir freuen uns, dass die städtische Friedhofssatzung entsprechend geändert wird!“

„Als Fairtrade-Stadt möchten wir sicher sein, dass auf unseren Friedhöfen nur noch Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit aufgestellt werden“, erklärt Maaret Westphely, stv. Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion und Kandidatin für die Landtagswahl 2013. „Zwar haben wir schon im Januar 2005 beschlossen, dass die Stadt nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit verwendet. Um das allerdings auch für Friedhöfe umzusetzen, muss die Friedhofssatzung geändert werden“, so Pat Drenske, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion.

Drenske: „Zusammen mit unserem Koalitionspartner haben wir deshalb einen Ratsantrag vorgelegt, in dem die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Friedhofssatzung so zu ändern, dass auf städtischen Friedhöfen die Verwendung von Grabsteinen und -einfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 untersagt wird.“ „Es freut uns daher sehr, dass die Stadtverwaltung unseren Antrag in der aktuellen Neufassung der Friedhofssatzung bereits umgesetzt hat“, so Westphely.

„Gleichzeitig ist es wichtig die Öffentlichkeit über dieses Thema zu informieren“, betonen Westphely und Drenske. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass in manchen Ländern auch Kinder in Steinbrüchen arbeiten müssen, anstatt in die Schule zu gehen.“

Hintergrund:

Heute (Montag, 10.09.2012) wird im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen die Vorlage der Stadtverwaltung für eine Neufassung der Friedhofssatzung, der Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD dazu und die Ergänzung der Verwaltungsvorlage, mit der dem rot-grünen Änderungsantrag entsprochen wird, behandelt.

Ein Teil der Grabsteine in Deutschland stammt aus Steinbrüchen in Ländern wie z. B. Indien, in denen Kinderarbeit nicht wirkungsvoll bekämpft wird. Kommunen wie Saarbrücken, Nürnberg und München haben daher ihre Friedhofssatzungen bereits geändert und erlauben nur noch das Aufstellen von Grabsteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. Angesichts einer bisherigen Unklarheit über die Rechtssicherheit einer solchen Satzungsänderung in Niedersachsen, weist der Niedersächsische Städtetag darauf hin, dass laut nds. Sozialministerium die Gemeinden aufgrund der geltenden Rechtslage Satzungsbestimmungen gegen geächtete Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 erlassen können.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pat Drenske

Maaret Westphely