GRÜNE wollen konsequente Ausrichtung der Stadtwälder auf Erholung und Naturschutz

  • Veröffentlicht am: 7. Mai 2012 - 12:01

Drenske: „Zukünftig sollen in den hannoverschen Stadtwäldern keine Bäume mehr aus wirtschaftlichen Gründen gefällt werden!“

„Angesichts der Kritik vieler BürgerInnen und der Naturschutzverbände in der Vergangenheit an der Fällung von markanten alten Bäumen in den hannoverschen Stadtwäldern zur Belieferung des Holzmarktes begrüßen wir, dass die Holznutzung in der sogenannten Zielstärke in den von der Verwaltung vorgelegten Grundsätzen zum neuen Forstbetriebswerk 2012 - 2022 erheblich reduziert, der Naturwald in der südlichen Eilenriede erweitert und außerdem zwei Bereiche aus der regulären Holznutzung entlassen werden sollen,“ erklärt Pat Drenske, umweltpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

„Damit jedoch eine von vielen BürgerInnen und den Naturschutzverbänden gewünschte klare Widmung der hannoverschen Stadtwälder für Erholungs- und Schutzfunktionen konsequent im neuen Forstbetriebswerk umgesetzt werden kann, wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass Baumfällungen in den stadteigenen Wäldern in Zukunft allein als waldbauliches Mittel zur Optimierung der Erholungswaldfunktion und als Pflegemaßnahme zur Förderung altholzreicher und naturnaher Bestände mit hohem waldästhetischem Wert erfolgen. Zielstärke als solche, soll zukünftig in Hannover kein Grund mehr sein um Bäume zu fällen“, betont Drenske.

Drenske: „Auch für die Aus- und Weiterbildung der hannoverschen Forstwirte bei Starkbäumen sind vorrangig Bäume zu fällen, die aus Verkehrssicherungsgründen sowieso gefällt werden müssen. Nur wenn solche Bäume wegen zu hoher Gefährdung für die Auszubildenden nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen, dürfen jährlich bis max. sieben Zielstärken-Bäume zu Ausbildungszwecken gefällt werden. Theoretisch wäre es zwar möglich, diese Ausbildung extern in Staatsforstrevieren zu absolvieren, doch der fachliche Anspruch der hannoverschen Förster ist, eine ganzheitliche Ausbildung zu vermitteln und diesem Anspruch wollen wir mit der im Antrag formulierten Ausnahme Rechnung tragen.“

Hintergrund:

Heute (Montag, 07.05.2012) wird im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen der Antrag der Stadtverwaltung zu Zielen und Maßstäben für das Forstbetriebswerk 2012 - 2022 und dazu der Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Rat der Landeshauptstadt Hannover behandelt.

Für die stadteigenen Wälder müssen nach § 15 Abs. 1 NWaldLG periodische Betriebspläne aufgestellt werden. Die Auftragsvergabe für die Aufstellung des Forstbetriebswerks (Forsteinrichtung) für die Dekade 2012 bis 2022 ist bereits erfolgt. Mit der Drucksache Nr. 0629/2012 sollen nun verbindliche Grundsätze für die Aufstellung des neuen Forstbetriebswerks beschlossen werden.