Nicht zu glauben!

  • Veröffentlicht am: 22. August 2006 - 13:34

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Michael Dette

Grüne sind verwundert über Weltbild von Verkehrs-Rechtsanwalt. Dette: "Es mangelt erheblich an Rücksichtnahme - fahrlässige Tötung wird sogar verharmlost!"

Der Verteidiger eines LKW-Fahrers, der letztes Jahr einen Radfahrer totgefahren hat, wird mit den Worten wiedergegeben, Autofahrern sollte grundsätzlich eine Vorfahrt beim Rechtsabbiegen gegenüber Radfahrern eingeräumt werden. "Welch Weltbild besteht da eigentlich in den Köpfen von Rechtsvertretern?", fragt sich Michael Dette, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. "Anstatt zum Miteinander und gegenseitiger Rücksichtnahme aufzufordern, wird die fahrlässige Tötung als Fehler der Straßenverkehrsordnung dargestellt!", so Dette. Das verharmlost den Vorgang, Verkehrsrüpel werden in ihrem Verhalten sogar bestätigt! Das trägt nicht zu einem rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr bei, und das auch noch zeitgerecht zur bevorstehenden Einschulung, ärgert sich Dette.

Hintergrund:

Im August 2005 ereigneten sich in Langenhagen und Hannover schwere Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer tödlich verletzt wurden. In beiden Fällen überquerten sie völlig korrekt bei Grünlicht die Straßen. Beide Opfer wurden jeweils von einem rechtsabbiegenden LKW-Fahrer übersehen und überrollt. Eine Ursache liegt laut Polizeidirektion Hannover darin, dass diese Kraftfahrer durch ihre erhöhte Sitzposition und durch den berüchtigten "toten Winkel" in den Rückspiegeln oftmals Radfahrer und Fußgänger nicht erkennen können.

Die HAZ berichtet am 22.08.06 von dem Gerichtsurteil für einen LKW-Fahrer.

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