Elisabeth Clausen-Muradian und Ulrich Schmersow: Statt der geplanten Seitenhochbahnsteige für die Haltestelle Bothfeld fordern wir einen Mittelhochbahnsteig!

  • Veröffentlicht am: 15. Februar 2019 - 10:41

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Stadtbahnhaltestelle Bothfeld; Bild JüMa

Elisabeth Clausen-Muradian und Ulrich Schmersow: „Statt der geplanten Seitenhochbahnsteige für die Haltestelle Bothfeld fordern wir einen Mittelhochbahnsteig!“

“Selbstverständlich wollen wir, dass die Stadtbahnhaltestelle Bothfeld barrierefrei ausgebaut wird, aber unter Beachtung der Belange des Naturschutzes“, betont Dr. Elisabeth Clausen-Muradian, verkehrspolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion. „Die von der Infra geplanten Eingriffe in den Geschützten Landschaftsbestandteil Metzhof, bei denen ein Teil des dort vorhandenen Walls sowie vorhandene Bäume entfallen und zusätzliche Flächen versiegelt werden sollen, lehnen wir jedoch vehement ab, insbesondere da sich durch den Bau eines platzsparenden Mittelhochbahnsteigs diese Eingriffe vermeiden lassen“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der grünen Regionsfraktion, Ulrich Schmersow.

„Eine einheitliche Gestaltung der Hochbahnsteige entlang des Streckenabschnitts kann hier nun wirklich kein Gegenargument sein, da es im gesamten Stadtgebiet einen Wechsel von Seiten- und Mittelhochbahnsteigen gibt“, ergänzt Clausen-Muradian. Die beiden grünen Kommunalpolitiker*innen unterstützen daher ausdrücklich die kritische Stellungnahme Stadtverwaltung zum Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover und fordern die Infra eindringlich auf, ihre Planungen für den Hochbahnsteig Bothfeld zu überarbeiten.

Hintergrund: Am 14.02.19 wurde im Verwaltungsausschuss die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover (Drucksache Nr. 0114/2019 N1) beschlossen.

In der Drucksache wird von der Stadtverwaltung u.a. darauf hingewiesen, dass auch wenn der Eingriff in den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) Metzhof so gering wie möglich gehalten wird, dies laut Satzung zum GLB unzulässig sei. Eine Befreiung sei nicht möglich. Auch eine Satzungsänderung mit Herauslösung der betroffenen Flächen aus dem GLB sei ohne weitergehenden Nachweis der Alternativlosigkeit nicht möglich. Daher sei vom Vorhabenträger zu prüfen, ob die erforderlichen Leitungsverlegungen (z.B. durch senkrechte Querung der Stadtbahntrasse außerhalb des GLB unter dem Hochbahnsteig hindurch) so verändert werden können, dass die Belange des GLB gewahrt bleiben. Unabhängig davon sei die derzeit im Bereich des Leitungsbaufeldes vorgesehene zusätzliche Wegeführung ebenfalls eingriffsvermeidend anzupassen.