Rede von Dr. Elisabeth Clausen-Muradian im Bauausschuss: Wohnraum schaffen und erhalten, Flächen besser nutzen und die autofreie Innenstadt erproben

  • Veröffentlicht am: 17. Februar 2021 - 16:40

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Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Elisabeth Clausen-Muradian, Foto: Sven Brauers

Es gilt das gesprochene Wort.

Schwerpunkte: Wohnraum für alle schaffen und erhalten, Flächen besser nutzen sowie autofreie Innenstadt erproben

„Trotz der coronabedingt angespannten Haushaltssituation der Stadt Hannover setzen wir uns mit unseren gemeinsamen Bündnis-Anträgen für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zum Doppelhaushalt 2021/2022 besonders für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen in unserer Stadt ein. Darüber hinaus wollen wir verstärkt in städtische Gebäude investieren, Flächen in Hannover besser nutzen und in der Lister Meile und der Schmiedestraße die autofreie Innenstadt erproben.

Wohnen darf kein Luxus sein! Aber auch in Hannover besteht bei allgemein weiter steigenden Mieten nach wie vor ein immenser Bedarf an bezahlbarem und sozialem Wohnraum für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Müssen diese doch teilweise bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben. Dringend benötigt wird aber auch Wohnraum für wohnungslose und geflüchtete Menschen, damit auch diese Menschen eine Chance auf eine eigene Wohnung in Hannover haben.

Wir erhöhen daher das laufende städtische Wohnraumförderprogramm ab 2022 um jährlich 500.000 Euro, um weitere Belegrechtswohnungen zur Minderung des Wohnraummangels fördern zu können. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, wie das bestehende städtische Wohnraumförderprogramm um eine neue Förderstufe zur Förderung von 8-€-Nettokaltmieten ergänzt werden kann. Denn neben den Sozialwohnungen für Menschen mit kleinem Einkommen fehlt in Hannover auch bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit mittlerem Einkommen.

In den Finanzausschuss werden wir daher außerdem einen Antrag einbringen, um ab dem Jahr 2023 die jährliche Gewinnausschüttung der hanova Wohnen GmbH an die Stadt Hannover um 1 Millionen Euro auf dann nur noch 600.000 Euro zu reduzieren. Durch diesen weiteren Teilverzicht der Stadt auf eine Gewinnausschüttung durch die hanova Wohnen soll es dieser ermöglicht werden, künftig ihren Fokus noch stärker auf den Bau bezahlbarer Wohnungen in Hannover für kleinere und mittlere Einkommen zu richten.

Darüber hinaus sollen die Rote Reihe in der Schulenburger Landstraße und das Wohngebäude der Stiftung Rats- und von Soden-Kloster in Erbpacht an die hanova Wohnen abgegeben werden, um von der hanova für die Unterbringung wohnungsloser Menschen saniert zu werden. Dafür erhält die hanova Wohnen eine Kapitalzuführung in Höhe von 12 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln im Bereich Unterbringung.

Neben der verstärkten Schaffung bezahlbarem Wohnraums ist es für uns Grüne aber genauso wichtig, den vorhandenen günstigen Wohnraum zu sichern und den Druck auf die Mietpreise zu mindern, um so gewachsene Milieus in den einzelnen Quartieren zu erhalten. Dafür benötigen wir auch in Hannover endlich eine Zweckentfremdungssatzung und eine Soziale Erhaltungssatzung - eine sogenannte Milieuschutzsatzung.

Um die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnraum in Hannover z.B. durch die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume, durch Leerstand oder insbesondere durch die dauerhafte Vermietung als Ferienappartements zu beenden, soll die Verwaltung auf der Grundlage des voraussichtlich im 2. Quartal 2021 vorliegenden Gutachtens bis zur Sommerpause 2022 einen Entwurf für eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung erarbeiten.

Mit einer Sozialen Erhaltungssatzung, der sogenannten Milieuschutzsatzung, wollen wir der Verdrängung der angestammten Bewohner*innenstruktur entgegenwirken und so sozial durchmischte Quartiere erhalten. Hannover mag zwar nicht Hamburg, Berlin oder München sein, aber es verdichten sich die Hinweise, dass in einigen Stadteilen Hannovers, wie z.B. der Nordstadt oder Linden-Nord, Menschen mit geringerem Einkommen, wie ältere Menschen, aber auch Alleinerziehende und Familien mit Kindern, nicht ausreichend gegen die Verdrängung geschützt sind.

Mit Hilfe einer Milieuschutzsatzung kann hingegen eine unverhältnismäßige Mietpreisentwicklung infolge von Einzelsanierungsmaßnahmen aufgehalten werden, indem z.B. Anträge auf Modernisierung, Abriss und Umwandlung in Eigentumswohnungen bereits ab dem Aufstellungsbeschluss für das jeweilige Gebiet zurückgestellt bzw. vorläufig untersagt werden können. Außerdem sichert sich die Stadt in diesen Gebieten ein Vorkaufsrecht. Die Verwaltung soll daher für das gesamte Stadtgebiet eine Voruntersuchung zum Erlass einer Milieuschutzsatzung vornehmen, um Gebiete mit Verdrängungspotential für die dortige Bevölkerung zu identifizieren. Anschließend soll sie einen Verfahrensentwurf für die Milieuschutzsatzung noch vor der Sommerpause 2022 vorgelegen.

Auch wenn die Einwohner*innenzahlen in Hannover nach jahrelangen Zuwächsen seit letztem Jahr leicht rückläufig sind, so bedeuten die seit 2009 deutlich gestiegenen Einwohner*innenzahlen neben dem erhöhten Wohnraumbedarf auch einen Ausbau der dazugehörigen Infrastruktur und damit einen stetig zunehmenden Flächenverbrauch und einen Verlust an Freiräumen. Da die Fläche Hannovers begrenzt ist, kann es so zu Nutzungskonflikten bzw. Flächenkonkurrenzen kommen. Die Verwaltung soll daher die Nutzungskonflikte für das gesamte Stadtgebiet darstellen und dafür Lösungsvorschläge entwickeln.

Wir Grünen wollen damit den ersten Schritt hin zur dezernatsübergreifenden Entwicklung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Flächengesamtkonzepts machen. Künftig sollen alle Flächenbedarfe wie Wohnraum, Kindertagesstätten, Schulen, Verkehr, Gewerbe aber auch die verschiedenen Freiräume (Grün- und Parkanlagen, Wälder, Landwirtschaftsflächen, Gewässer, Plätze, Spielflächen, Friedhöfe, Kleingärten und Sportanlagen) berücksichtigt, die damit einhergehenden Nutzungskonflikte bzw. Flächenkonkurrenzen geklärt und minimiert sowie innovative Lösungen zur grundsätzlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs in Hannover - z.B. durch Höherbauen, Überbauen von Parkplätzen und Entsiegelung - gefunden werden.

Nach den weitreichenden Haushaltsbeschlüssen für eine umfassende Verkehrswende in Hannover zum letzten Doppelhaushalt 2019/2020 mit Veloroutennetz, Radschnellwegen, Anhebung der Parkgebühren und Einrichtung von bewirtschafteten Bewohner*innenparkzonen wollen wir diesmal die autofreie Innenstadt durch einen Verkehrsversuch in der Lister Meile erproben.

Zur Vorbereitung des in 2023 zu beginnenden Umbaus der Lister Meile zwischen der Celler Straße/Wedekindstraße und der Hamburger Allee soll als Verkehrsversuch die Lister Meile am Weißekreuzplatz im Abschnitt zwischen Friesenstraße und Eckerstraße für ein Jahr für den Kraftverkehr gesperrt werden. Die Ausweisung dieses Abschnittes der Lister Meile als Fußgängerzone war mehrfach im bereits abgeschlossenen Beteiligungsprozess zur Umgestaltung des Weißekreuzplatzes gewünscht worden.

Auch in der Schmiedestraße soll die autofreie Innenstadt noch in diesem Jahr durch eine zeitweise Sperrung für den Autoverkehr im Bereich der Marktkirche erprobt werden – selbstverständlich unter Beteiligung der Politik, der Anlieger*innen und im Rahmen des Innenstadt-Dialogs unter der Beteiligung der Bevölkerung. Die Ergebnisse dieses Verkehrsversuchs sollen in die Planungen zur Neugestaltung der Schmiedestraße und in den Innenstadt-Dialog einfließen. Trotz der coronabedingten Verzögerung beim Umbau der Schmiedestraße gehen die Planungen für eine weitgehend autofreie Neugestaltung der Schmiedestraße als exemplarisches Projekt für das Ziel einer autofreien Innenstadt weiter. Vorbereitende Maßnahmen wie Leitungsarbeiten oder Verkehrsversuche wie probeweise Sperrungen können in 2021 über eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 Euro zu Lasten von 2022 finanziert werden.

Der Investitionsbedarf für städtische Gebäude ist gewaltig. Die Verwaltung hat daher 2015 das Investitionsmemorandum 500plus vorgelegt. Mit dem Investitionsmemorandum sollten in einem Zeitraum von 10 Jahren rund 520 Millionen Euro zusätzlich eingesetzt werden, um insbesondere die Bedarfe der wachsenden Stadt zu finanzieren. Wobei nach aktuellem Kenntnisstand die Kosten für alle Maßnahmen des Investitionsmemorandums mittlerweile auf rund 962 Millionen Euro angestiegen und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund des Investitionsmemorandums sowie aller weiteren geplanten baulichen Maßnahmen des Fachbereiches Gebäudemanagement bis 2025 wollen wir eigene Prioritäten bei der Umsetzung setzen.

So soll u.a. die Modernisierung und Sanierung des Schulzentrums Anderten und der Grundschule Vinnhorst vorgezogen werden, die Planungen für den Neubau der IGS Linden beschleunigt und mit den Planungen für eine Grundschulerweiterung in Misburg-Anderten sowie für eine neue Grundschule in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt begonnen werden. Dazu sollen die Schulhöfe künftig naturnäher gestaltet und die Bezirkssportanlage Roderbruch saniert werden. Außerdem sollen die Planungen für das Freizeitheim Döhren forciert und für den Abriss bzw. den Teilabriss und die Sanierung bzw. den Neubau des Bürgerhauses in Misburg von der Verwaltung mit den Beteiligten vor Ort ein Nutzungskonzept erarbeitet und in 2023 12 Millionen Euro zur Umsetzung in den Haushalt eingestellt werden.

Abschließend möchte ich mich noch bei Lars Kelich und Wilfried H. Engelke für die gute Zusammenarbeit bei den gemeinsamen Haushaltsberatungen bedanken. Vielen Dank!“

Anträge von SPD, Grünen und FDP zum Doppelhaushalt 2021/2022 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 17.02.2021 im Überblick:

  • Ausweitung Wohnraumförderprogramm: Das laufende städtische Wohnraumförderprogramm wird ab 2022 um jährlich 500.000 € erhöht, um weitere Belegrechtswohnungen zur Minderung des Wohnraummangels fördern zu können.
  • Förderung von 8-€-Nettokaltmieten durch Wohnraumförderprogramm: Die Verwaltung soll prüfen, wie das bestehende städtische Wohnraumförderprogramm um eine neue Förderstufe zur Förderung von 8-€-Nettokaltmieten ergänzt werden kann.
  • Kapitalzuführung für hanova Wohnen: Die hanova Wohnen erhält eine Kapitalzuführung in Höhe von 12 Mio. € für die Sanierung und bauliche Erweiterung der Unterkünfte Rote Reihe und des Wohngebäudes Schwesternhausstraße des Rats- und von-Soden-Klosters zur Schaffung von Sozialwohnungen.
  • Rote Reihe Schulenburger Landstraße: Die Unterkünfte Schulenburger Landstraße 167 bis 225 sollen in Erbpacht an die hanova Wohnen abgegeben werden, um von der hanova saniert und betrieben zu werden. Die Stadt erhält das Belegungsrecht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen.
  • Rats- und von Soden-Kloster: Die Wohnimmobilie Schwesternhausstraße der Stiftung Rats- und von Soden-Kloster wird in Erbpacht an die hanova Wohnen abgegeben. Die Stadt erhält das Belegungsrecht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen.
  • Sanierung des Wohngebäudes des Rats- und von Soden-Kloster: Für die Sanierung des Wohngebäudes der Stiftung Rats- und von Soden-Kloster erhält die hanova in 2021 und 2022 jeweils 45.000 €.
  • Wohnraumzweckentfremdungssatzung: Auf der Grundlage des voraussichtlich im 2. Quartal 2021 vorliegenden Gutachtens zur Wohnraum-Zweckentfremdung in Hannover soll die Verwaltung bis zur Sommerpause 2022 einen Entwurf für eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung erarbeiten.
  • Soziale Erhaltungssatzung (sog. Milieuschutzsatzung): Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine Voruntersuchung zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung (sog. Milieuschutzsatzung) vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete mit Verdrängungspotential für die dortige Bevölkerung identifiziert werden. Der Verfahrensentwurf für die Milieuschutzsatzung soll noch vor der Sommerpause 2022 vorgelegt werden.
  • hanova – Wohnen plus: Jeweils 125.000 € in 2021 und in 2022 für Zuwendungen an hanova zur Ausweitung des Angebots „hanova - wohnen plus“ mit schwellenfreier Wohnung, Gästewohnung, Wohncafe und Wohnberatung auf weitere 8 Standorte.
  • Flächennutzungskonflikte: Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause 2022 die flächenbezogenen Nutzungskonflikte für das gesamte Stadtgebiet darstellen und dafür Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Lister Meile: Nach der Fertigstellung der Geibelstraße soll mit dem Umbau der Lister Meile zwischen der Celler Straße/Wedekindstraße und der Hamburger Allee begonnen werden. Zur Vorbereitung des in 2023 beginnenden Umbaus soll als Verkehrsversuch die Lister Meile im Abschnitt zwischen Friesenstraße und Eckerstraße für ein Jahr für den Kraftverkehr gesperrt werden.
  • Schmiedestraße: Streichung von 100.000 € in 2021 für den Umbau der Schmiedestraße. Vorbereitende Maßnahmen wie Leitungsarbeiten oder probeweise Sperrungen im Bereich der Marktkirche als Verkehrsversuch für eine weitgehend autofreie Neugestaltung der Schmiedestraße können in 2021 über eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 € zu Lasten von 2022 finanziert werden.
  • Anbindung des Stadtteils List an die künftige Veloroute 3: Die Verwaltung soll prüfen, wie die Anbindung des Stadtteils List an die künftige Veloroute 3 in der Eilenriede durch attraktive Furten über Podbi und Walderseestraße für den Radverkehr an insgesamt drei Stellen (Waldstraße, Raabestraße/Raffaelstraße und Kloppstockstr./Böcklinplatz) verbessert werden kann.
  • Fichtestraße:Die Grundsanierung der Fichtestraße soll von 2023/2024 auf 2021/2022 vorgezogen werden.
  • Schneiderberg: Für den Umbau der Straße Schneiderberg sollen Planungs- und Baumittel in den Haushalt 2023/2024 eingestellt werden.
  • Schulzentrum Anderten: Die Modernisierung und Sanierung des Schulzentrums Anderten soll vorgezogen werden. Dafür werden im Jahr 2022 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.
  • Grundschule Vinnhorst: Die Sanierung der Grundschule Vinnhorst soll vorgezogen werden. Dafür werden im Jahr 2021 0,5 Mio. € und im Jahr 2022 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.
  • Grundschule Auf dem Loh: Die Sanierung der Grundschule Auf dem Loh soll zugunsten der vorgezogenen Sanierung der Grundschule Vinnhorst verschoben werden.
  • Neubau der IGS Linden: Beschleunigung der Planungen für den Neubau der IGS Linden, damit mit dem Bau der neuen Schule früher begonnen und so die Schule wesentlich früher als 2030 fertiggestellt werden kann.
  • Grundschulerweiterung in Misburg-Anderten: Die Verwaltung soll mit den Planungen für eine langfristige Erweiterung der bestehenden Grundschulen in Misburg-Anderten beginnen.
  • Neue Grundschule in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Planung einer neuen drei- bis vierzügigen Ganztagsgrundschule für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beginnen.
  • Neue Grundschule in der Albrecht-Dürer-Förderschule: Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit es möglich ist, im Gebäude der auslaufenden Albrecht-Dürer-Förderschule zum Schuljahr 2022/2023 eine Ganztagsgrundschule einzurichten.
  • Naturnahe Schulhöfe: Zweckbindung von 100.000 € ab 2021/2022 für Projekte für mehr Naturnähe auf Schulhöfen. Dabei ist darauf zu achten, dass es dadurch keine Einschränkungen im Bereich der Inklusion und der Barrierefreiheit gibt.
  • Bezirkssportanlage Roderbruch: Jeweils 250.000 € in 2021 und 2022 für die Sanierung der Bezirkssportanlage Roderbruch zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit für den Schulsport der benachbarten IGS Roderbruch.
  • 3-Feld-Sporthalle IGS Vahrenheide-Sahlkamp: Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau einer 3-Feld-Sporthalle für die IGS Vahrenheide eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
  • Freizeitheim Döhren: Forcierung der Planungen für das Freizeitheim Döhren um schnellstmöglich in die Umsetzung der Maßnahme als Neubau oder Anmietung zu kommen mit dem Ziel, spätestens 2024 ein neues Kulturzentrum in Döhren zu eröffnen.
  • Bürgerhaus Misburg: Für den Abriss/Teilabriss/Sanierung/Neubau des Bürgerhauses in Misburg sollen 2023 12 Mio. € in den Haushalt eingestellt werden. Dazu soll die Verwaltung mit den Beteiligten vor Ort ein Nutzungskonzept erarbeiten.
  • Neue Mitte Misburg: 100.000 € in 2021 für eine Untersuchung, wie das Schwimmbad, das Kurt-Schwitters-Gymnasium, das Bürgerhaus und der Sportpark Misburg eine städtebauliche Einheit bilden, sich die notwendige Infrastruktur und verkehrliche Erschließung ergänzen und ob bestimmte Räumlichkeiten (z.B. Aula, Saal, Veranstaltungsflächen) von mehreren Einrichtungen genutzt werden können sowie ob in jedem Gebäudeteil eine eigenständige Gastronomie vorhanden sein muss.
  • Fertigstellung der Sanierungsarbeiten am Historischen Museum bis 2025: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sanierung des Historischen Museums unter Verwendung der bewilligen Bundesfördermittel bis spätestens 2025 umzusetzen.
  • Sanierung der Anrichte im Neuen Rathaus: Die Sanierung der Anrichte im Neuen Rathaus ist überfällig und ist in den letzten Jahren, u.a. unter Beteiligung der Beschäftigten, bereits vorbereitet worden. Sie soll daher nun zeitnah umgesetzt werden.
  • AMK Haus in Anderten: Im 1. Halbjahr 2021 soll das geschlossene baufällige AMK Haus in Anderten abgerissen werden. Für die Vereine als Nutzer*innen der Sportplätze sollen vorübergehend Sanitärcontainer aufgestellt werden.
  • Überarbeitung der Satzung zur Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser: Die Verwaltung soll prüfen, wie die Satzung zur Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser so überarbeitet werden kann, dass die Bewohner*innen mehr Rechte erhalten. U.a. sollen künftig persönliche Gegenstände und Einrichtungsgegenstände in die Unterkunft mitgenommen und/oder angeschafft werden dürfen.
  • ·Härtefallregelung für den Erlass von Gebührenrückständen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Härtefallregelung im 2.Quartal 2021 vorzulegen, die vermeidet, dass es durch den Einzug von Gebühren aufgrund der Satzung zur Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser zu einer erheblichen Verschuldung der Betroffenen kommt.
  • Unterbringung von Personen als wesentlichen Produkt im Haushalt: Das Produkt Unterbringung von Personen im städtischen Haushalt wird zu einem wesentlichen Produkt weiterentwickelt. Erstes Produktziel soll dabei die möglichst schnelle Reintegration der untergebrachten Personen in Mietwohnungen sein.
  • Erhöhung der Infrastrukturkostenausgleichszahlungen für Kitas: Erhöhung der Kostenbeteiligung von Bauinvestoren an den Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten um 100.000 €.
  • Stadtteilforum Limmer: Einrichtung eines Stadtteilforums Limmer zur Begleitung und zur Bürger*innenbeteiligung in der Planungs- und Bauphase des 2. und 3. Bauabschnitts der Wasserstadt Limmer.
  • Digitalisierung der Stadtmodelle: Die Verwaltung soll die Digitalisierung der vier Stadtmodelle im Neuen Rathaus mithilfe von Augmented Reality und durch eine barrierefreie App statt der bisher geplanten Touchscreens umsetzen.
  • Dorfgemeinschaftsanlage Wülferode: Ermittlung des Sanierungsbedarfs der Liegenschaften der Dorfgemeinschaftsanlage Wülferode durch die Verwaltung.
  • Bürgerbüro Stadtentwicklung: Kürzung der städtischen Mittel für das Bürgerbüro Stadtentwicklung in 2021 um 20.000 € auf 80.000 €, weil davon auszugehen ist, dass coronabedingt die Zahl der Bürger*innenbeteiligungsveranstaltungen in 2021 deutlich geringer sein wird, als in anderen Jahren.