Grüne danken Land für Novelle Gaststättengesetz Markowis: „Nun drohen echte Konsequenzen bei Diskriminierung an der Diskotür“

  • Veröffentlicht am: 14. Januar 2016 - 15:14

 

„Wir Grünen kämpfen seit langem für das Ende von Diskriminierung an Diskotüren“, sagt Freya Markowis, Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion und migrationspolitische Sprecherin. „Mein Dank geht an die Rot-Grüne Landesregierung! Sie hat auf Grüne Initiative hin mit der Änderung des Gaststättengesetzes eine gute Rechtsgrundlage geschaffen, damit eine Kommune gegen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit im Rahmen von Einlasskontrollen an Diskotheken vorgehen kann!“, so Markowis

„Ich freue mich sehr über die engagierte Ankündigung der Verwaltung im gestrigen Finanzausschuss, diese landesrechtliche Vorgabe konsequent umzusetzen!“, sagt Renee Steinhoff, Sprecherin der Grünen Ratsfraktion für Finanzen und Ordnungsrecht.

 

 

 

Demnach wird die Verwaltung die DiskobetreiberInnen zur Info über die neue Rechtssituation anschreiben. Auch soll auf hannover.de informiert werden. Zusammen mit der Antidiskriminierungsstelle sollen bei auffälligen Diskos Testings und Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden. Bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000 € möglich, bei wiederholten und beharrlichen Fällen kommt als Ultima Ratio sogar ein Gewerbeuntersagungsverfahren in Betracht.

 

 

 

„Es drohen somit echte Konsequenzen für die DiskobetreiberInnen. Unser freiwilliges Siegel konnte lediglich ein erster Schritt gegen Diskriminierung sein!“, sagt Steinhoff.

 

 

 

„Wir werden darum bitten, dass diese guten Neuigkeiten neben dem Finanzausschuss auch im Internationalen Ausschuss vorgestellt werden, zumal die Antidiskriminierungsstelle bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielt“, sagt Markowis.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Im Finanzausschuss am 13.01.2016 berichtete die Verwaltung zu der zum 30.09.2015 erfolgten Änderung des Nds. Gaststättengesetzes. Demnach wurde der §11 (1) um Nummer 14 erweitert, und zwar um einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand für Diskriminierungen an der Tür und in Diskotheken.

 

 

 

Auf rot-grünen Antrag war 2014 das Qualitätssiegel "Diskothek gegen Diskriminierung" eingeführt worden. Diskotheken konnten auf freiwilliger Basis an Schulungen teilnehmen und sich um das Siegel bewerben.

 

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Freya Markowis

 

Renee Steinhoff

 

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