Steinhoff: Frühzeitig Überlegungen für mehr Sensibilität zum Thema Feuerwerk anstellen.

  • Veröffentlicht am: 23. Januar 2020 - 14:06

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Renee Steinhoff
Renee Steinhoff, Foto: Sven Brauers, © Grüne Hannover

Steinhoff: „Nach Silvester ist vor Silvester - Frühzeitig Überlegungen für mehr Sensibilität zum Thema Feuerwerk anstellen.“

Bereits zum zweiten Mal richtete die Landeshauptstadt Hannover zum Jahreswechsel eine Verbotszone für Feuerwerkskörper in der Innenstadt ein. Diese dient zur Sicherheit aller, die friedlich feiern wollen und wurde zum Jahreswechsel 2018/2019 als Erfolg gewertet. Im Februar werden die aktuellen Ergebnisse dieser Maßnahme seitens der Polizei und des Ordnungsdezernats ausgewertet.

Im Zuge dessen regt Renee Steinhoff, finanz- und ordnungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion an, Schutzzonen zu überdenken und für das Thema zu sensibilisieren. Denn generell ist das Böllern in der Umgebung von Pflegeheimen und Krankenhäusern bundesweit nicht erlaubt, vielen Silvesterfeiernden ist das jedoch nicht bekannt. Andere Städte erlassen zudem Ruhezonen in und um Naturschutzzonen und Zoos, um die Tiere vor Lärm und Verschmutzung zu schützen.

Renee Steinhoff:„Wir sollten uns bereits jetzt Gedanken zum Thema Feuerwerk beim Jahreswechsel 2020/2021 machen.Wer weiß denn, dass im Umfeld von Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie Krankenhäusern Feuerwerk nach einer Verordnung des Bundes verboten ist? Zum kommenden Jahreswechsel sollte die Stadtverwaltung öffentlich darauf hinweisen, um junge, alte und kranke Menschen zu schützen. Außerdem regen wir an, feuerwerksfreie Bereiche zum Natur- und Tierschutz zu prüfen.“

Die in der Presse geäußerte Bitte des Erlebnis-Zoo Hannover, auf Knallkörper in dessen Nähe zu verzichten, hat nach Rückmeldung des Zoos weitgehend Wirkung gezeigt. Jedoch gab es Beobachtungen, wonach noch am frühen Neujahrsmorgen Raketen in Zoonähe abgeschossen wurden. Hinzu kommt das tragische Ereignis in Krefeld.

„Wir sollten darüber nachdenken, wie wir rund um Zoo und Naturschutzgebiete noch mehr Sensibilität gegenüber Tieren und Natur wecken können und verlässliche Schutzzonen sinnvoll und rechtlich machbar sind.“, so Steinhoff.

Hintergrund:

Im Umfeld von Alten-/Pflege-, Kinderheimen sowie Krankenhäusern ist Feuerwerk gemäß § 23 Abs. 1 der 1.SprengV bundesgesetzlich untersagt.

In einer Pressemitteilung des Zoo Hannover vom 27.12.2019 bat dieser darum, „auf jegliche Knallkörper in der Nähe des Zoos zu verzichten. … Lärm und Lichtblitze, plötzliche Knalleffekte können von Tieren als bedrohlich empfunden werden, sie erschrecken und verstören.“

In Bremerhaven sind Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer zum Schutz der Tiere komplett verboten.

In der Hansestadt Lüneburg ist das Abbrennen von Feuerwerk unter anderem am Kalkberg verboten, einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden können, zum Beispiel schützenswerte Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden.