Grüne erfreut über gleichstellungsrechtliche Anpassung der ZVK-Satzung

  • Veröffentlicht am: 14. Dezember 2011 - 13:34

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Belit Onay

Onay: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2009 ist die Anpassung endlich bei der ZVK angekommen!“

„Es war immer Grüne Position, dass schwule und lesbische Lebenspartnerschaften mit der Ehe rechtlich gleichgestellt werden müssen, zum Beispiel bei der Hinterbliebenenrente!“, sagt Belit Onay, finanz- und rechtspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. „Ich freue mich, dass die ZVK-Satzung nun in diese Richtung angepasst wird. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehepartnern im Bereich der Hinterbliebenenrente gleichzustellen sind!“

 

 

 

„Diskriminierungen dieser Art gehören der Vergangenheit an. Mit der rechtlichen Gleichstellung ist ein gesellschaftlicher Meilenstein gesetzt!“, so Onay.

 

 

 

Die Grünen werden der entsprechenden Drucksache zur Änderung der ZVK-Satzung in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses zustimmen.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Mit Beschlussdrucksache 1964/2011 sollen in der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) u. a. die Hinterbliebenenrenten für eingetragene Lebenspartner geregelt werden.

 

 

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits 2009 entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehepartnern im Bereich der Hinterbliebenenrente (Zusatzversorgungskasse des Öffentlichen Dienstes – VBL) gleichzustellen sind (Beschluss vom 07. Juli 2009).

 

 

 

Entsprechende Hinweise der Grünen im Jahr 2009 zum Bedarf der Umsetzung des Urteils waren bei den letzten Änderungen der ZVK-Satzung im August 2009 bzw. Juni 2010 noch nicht berücksichtigt worden. Ein betroffener Fall sei allerdings vorab der nun erfolgenden Satzungsänderung gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts behandelt worden.

 

 

 

 

 

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Belit Onay

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