Grüne für Nachhaltigkeits-Kriterien bei Finanzanlagen der ZVK

  • Veröffentlicht am: 8. Juni 2016 - 11:36

"Wir treten dafür ein, dass die Richtlinien für die Vermögensanlage der ZVK um Nachhaltigkeitskriterien erweitert werden!“, sagt Pat Drenske, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Finanzausschuss.

„Dass das ZVK-Geld aus ethischen Gründen nicht in die Rüstungsindustrie gesteckt wird, ist klar! Ich kann mir darüber hinaus ökologische Kriterien gut vorstellen, zum Beispiel in Richtung Unterstützung Erneuerbarer Energien, auch in Richtung Kraftwärmekopplung aus Erdgas mit dem GuD-Kraftwerk Linden, aber keine Unterstützung in die Kohleindustrie!“, sagt Pat Drenske, auch umwelt- und energiepolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion.

„Wirtschaftliche Kriterien in Richtung Unterstützung regionaler Unternehmen mit Krediten sind eine weitere gute Möglichkeit!“, sagt Dr. Elisabeth Clausen-Muradian, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion und Mitglied im Finanzausschuss. „Beispielsweise wäre denkbar, der GBH ZVK-Geld zu leihen, damit diese damit Sozialwohnungen in Hannover baut!“, so Clausen-Muradian.

„Wir würden uns freuen, wenn gemäß unserer Anregung der zuständige Verwaltungsrat die Richtlinien für die Anlegung des Vermögens der ZVK um Nachhaltigkeitskriterien erweitert!“, so Drenske und Clausen-Muradian.

Hintergrund:

Am 17. Februar 2016 hatte die Grüne Ratsfraktion darum gebeten, das Thema „Nachhaltigkeits-Kriterien als Richtlinie für Finanzanlagen der ZVK“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses zu nehmen.

In der Folge wird in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch, 08. Juni (ab 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses), unter top 17. das Thema „Bericht und Präsentation der ZVK (OE 16)“ behandelt. Dabei geht es um das Thema „Nachhaltigkeit der Finanzanlagen der ZVK“.

Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) ist eine Versorgungseinrichtung mit einem Aufgabenschwerpunkt im Bereich der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Gemäß der Satzung der ZVK ist deren Verwaltungsrat zuständig, über Richtlinien für die Anlegung des Vermögens zu beschließen.