Grüne OB-Kandidatin begrüßt Klageabweisung zum Frauenbaden

  • Veröffentlicht am: 1. Februar 2006 - 15:23

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Ingrid Wagemann, Grüne OB-Kandidatin

Ingrid Wagemann: "Frauenbadezeit kann bleiben- und das ist gut so!"

Erleichtert zeigt sich die grüne OB-Kandidatin Ingrid Wagemann über die heute getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover: "Durch die Klageabweisung können sich die vielen Besucherinnen des Vahrenwalder Bades, die das Frauenbaden bisher begeistert wahrnehmen, nun weiter an diesem Angebot erfreuen!"

Bereits letztes Jahr hatte ein Vater gegen die Frauenbadezeit im Vahrenwalder Bad Klage eingereicht, diese wurde am heutigen Mittwoch vom hannoverschen Verwaltungsgericht abgewiesen.

"Die Badezeiten wurden aufgrund der großen Nachfrage eingeführt," erinnert die grüne OB-Kandidatin, die sich persönlich von der großen Resonanz vor Ort überzeugt hatte und die Frauenbadezeit politisch unterstützte. Durch das richterliche Urteil fühlt sich Ingrid Wagemann nun bestätigt, denn in der Urteilsbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keinen individuellen Rechtsanspruch auf Öffnungszeiten gibt, sondern im Ermessen der Stadt liegt, die Badezeiten nach den Wünschen einer breiten Öffentlichkeit festzulegen.

Hintergrundinformation:

Im Sommer 2005 veränderte die Landeshauptstadt Hannover die Öffnungszeiten im Vahrenwalder Bad. Die bisher dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausschließlich Frauen und Mädchen vorbehaltene Öffnungszeit wurde auf Mittwoch verlegt und zusätzlich auf 21.30 Uhr verlängert. Dadurch konnte der Kläger nicht mehr- wie bisher- mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.15 Uhr mit seiner fünfjährigen behinderten Tochter im Vahrenwalder Bad schwimmen.

Der Vater einer behinderten Tochter hatte Klage gegen die Stadt erhoben, da er sich durch die Maßnahme der Landeshauptstadt Hannover diskriminiert und in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt sah. Er wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet wird, entweder die Veränderung der Öffnungszeiten für die ausschließlich Frauen und Mädchen vorbehaltene Badezeit rückgängig zu machen oder ihm das Schwimmen mit seiner Tochter an mindestens zwei Arbeitstagen von montags bis freitags ab 15.00 Uhr zu ermöglichen.