Grüne Ratsfraktion Hannover zum Betreuungsgeld-Urteil

  • Veröffentlicht am: 22. Juli 2015 - 8:11

Nolte-Vogt: Das Geld ist in Kitas besser angelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld heute (21. Juli 2015) für verfassungswidrig erklärt, da der Bund nicht zuständig ist. Das Betreuungsgeld sei vielmehr Ländersache. Damit hat das Gericht aus formalen Gründen eine fachlich ebenso falsche Individualleistung abgeschafft.

 

Die jugendpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion Sabine Nolte-Vogt dazu: „Natürlich sind wir froh über das Urteil. Wir streiten seit Jahrzehnten dafür, mehr Geld in die Infrastruktur zu stecken, die allen Familien zugute kommt – und von Individualleistungen abzurücken.“

 

Nolte-Vogt weiter: „Jetzt freuen wir uns auf das Geld für unsere Kitas, denn wir brauchen im wachsenden Hannover mehr Plätze, mehr Fachkräfte, mehr Räume und mehr Bildung und Förderung für die Kleinen mit schlechteren Startchancen.“

 

„Aber,“ so Nolte-Vogt, „das Gericht hat keine Übergangsfrist beschlossen. Für die Familien, die mit dem Geld rechnen, sollte eine faire Regelung geschaffen werden. Denn diese Unsicherheit ist ein Stressfaktor, und noch mehr Stress brauchen die Familien hier nicht.“

 

 

Hintergrund:

Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten Eltern, die in den ersten zwei Lebensjahren ihrer Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aus Fachkreisen kam bereits im Vorfeld die Kritik, dass die als „Herdprämie“ betitelte Leistung Kinder, die eine frühe Förderung besonders nötig hätten, vom Kita-Besuch abhalten könnte und dass sie gleichstellungspolitisch eine absolute Fehlleistung sei. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt aus formalen Gründen das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt.