Grüne setzen Beschäftigungsverbot für Menschen mit Duldung auf den Prüfstand

  • Veröffentlicht am: 16. Oktober 2014 - 11:16

Markowis: „Beschäftigungsverbote machen Menschen krank, kosten die Kommune Geld und sind ein verstaubtes Relikt der CDU-Abschreckungspolitik.“

„Das Beschäftigungsverbot ist inhuman und in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einmal mehr durch wirtschaftliche Interessen zu rechtfertigen“, betont Freya Markowis, migrationspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen.

„Aufgrund vermeintlichem Fehlverhalten wird es Menschen untersagt, für sich selbst zu sorgen und für sich und Ihre Familien eine Perspektive zu schaffen – wir fragen nun: Muss das wirklich sein? Und - wie viel kostet uns das?“, führt Markowis aus.

Hintergrund:

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt im heutigen Rat (16.10.2014) eine Anfrage zu Beschäftigungsverboten für Menschen mit Duldung (Text der Anfrage s.u.).

Die Asylgesetzgebung in Deutschland ist spätestens seit dem 01.November 1993, dem Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes, der als sog. „Asylkompromiss“ bekannt wurde, restriktiv und auf Abschreckung ausgelegt. Im Zuge dieser Abschreckungspolitik entstehen eine Menge vermeidbarer Kosten.

Die Beschäftigungsverbote nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 beispielsweise stellen eine Sanktion für nicht erwünschtes Verhalten von Menschen mit Duldung dar. Menschen, denen aus unterschiedlichen Gründen eine Verantwortung für die Nicht-Durchführbarkeit ihrer Abschiebung zugesprochen wird, wird es untersagt in Deutschland eine Berufstätigkeit aufzunehmen und sich somit selbst zu versorgen. Sie werden zur Untätigkeit und zur Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen gezwungen.

Wie u.a. der Fall der Familie von Gazale Salame gezeigt hat, werden auch die nachfolgenden Generationen für das Handeln ihrer Eltern zur Verantwortung gezogen, wobei die Gründe des Handelns der fraglichen Personen (Angst, Unwissenheit) nicht berücksichtigt werden.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Freya Markowis, 0511/ 310 69 058

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