GRÜNE wollen Anhörung zu den Folgewirkungen der Ortsumgehung Hemmingen

  • Veröffentlicht am: 3. Februar 2010 - 12:01

Dette: "Wir wollen wissen, welche zusätzlichen Belastungen an Verkehr, Luftschadstoffen und Lärm durch der Bau der Ortsumgehung auf Hannover zukommen!"

"Auch wenn der Baubeginn der Ortsumgehung Hemmingen durch eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht derzeit nicht absehbar ist, wollen wir von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr rechtzeitig erfahren, wie die durch den überdimensionierten Neubau der Bundesstraße 3 angelockten zusätzlichen Verkehrsmengen vom Straßennetz der Landeshauptstadt bewältigt werden sollen und welche Planungen es gibt, trotz zusätzlichem Verkehr, die EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe und die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Hannover einzuhalten", erklärt Michael Dette, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

 

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am vierspurigen und planfreien Bau der Ortsumgehung festgehalten, obwohl die Landeshauptstadt gefordert hatte, die Ortsumgehung Hemmingen B 3 (neu) nur dreispurig auszubauen und auf den planfreien Ausbau des Knotens B 3 (neu) / K221 in Devese zu verzichten. "Damit wird eine der letzten Lücken im großzügigen Ausbau der Bundesstraße 3 zwischen Hannover und Göttingen geschlossen, wodurch zukünftig insbesondere der LKW-Verkehr verstärkt die B 6 (Westschnellweg) und die B 3 zur Abkürzung und Einsparung von Mautgebühren nutzen wird, anstatt Hannover über die mautpflichtigen Autobahnabschnitte A2 und A7 zu umfahren. Was wiederum zusätzliche Belastungen durch Verkehrsaufkommen, Luftschadstoffe und Lärm für Hannover bedeutet", so Dette.

 

 

Hintergrund:

 

Heute (Mittwoch, 03.02.2010) wird im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Rat der Landeshauptstadt Hannover behandelt, eine Anhörung zu den Folgewirkungen der geplanten Ortsumgehung Hemmingen B 3 (neu) hinsichtlich Verkehrsmengen, Luftqualität und Lärmbelastung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover durchzuführen und dazu die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuladen.