Ungewisse Zukunft von Ganztagsangeboten an Hannovers Grundschulen

  • Veröffentlicht am: 7. Juli 2011 - 14:21

Kramarek: „Wer Ganztagsschulen genehmigt, muss sie auch angemessen finanzieren.“

Zu der Ungewissheit über künftige Finanzmittel und die berechtigte Sorge vieler Schulleiter um die Ganztagsangebote an Hannovers Grundschulen, sagt Regine Kramarek, schulpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion: „Die Anstellungsverhältnisse im Ganztagsschulbereich müssen rechtlich abgesichert sein, ohne sich nachteilig auf die Betreuungsqualität auszuwirken.“

 

 

 

Viele Ganztagsschulen haben finanzielle Engpässe, weil ihre pädagogischen MitarbeiterInnen vor den Arbeitsgerichten die Umwandlung von Dienstleistungsverträgen in reguläre Arbeitsverträge erwirken konnten. Damit kommen deutlich höhere Kosten auf die Schulen zu, weil sie nun auch die Sozialversicherungsbeiträge aus ihrem Schuletat zahlen müssen.

 

 

 

Die Bildungspolitikerin stellt klar: „Wir schultern schon jetzt einen Großteil der Kosten für die Bereitstellung von qualifizierten Nachmittagsangeboten an den Ganztagsschulen in Hannover. Es kann nicht sein, dass sich die Landesregierung wieder einmal ihrer bildungspolitischen Verantwortung entzieht und die Finanzierungsverantwortung für die Anstellungsverhältnisse der pädagogischen MitarbeiterInnen an die Kommunen und Schulen abschiebt. Wer Ganztagsschulen genehmigt, muss sie auch angemessen finanzieren. Die Qualität der Ganztagsschulbetreuung muss dabei unter allen Umständen erhalten bleiben, auch wenn es zusätzliche Kosten bedeutet. Wir fordern die Landesregierung eindringlich und wiederholt auf, unverzüglich die Ganztagsmittel aufzustocken,“ so Kramarek.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

 

 

Mehrere freiberufliche Honorarkräfte, die an Hannovers Ganztagsschulen nachmittags Kurse leiten oder Kinder beaufsichtigen, haben vor Gericht eine Festanstellung und damit Einzahlungen in die Sozialkassen erstritten. Die Schulen in Hannover müssen aber mit dem gleichen Budget auskommen. Die Landesschulbehörde forderte die Schulen dazu auf, Defizite im Ganztagsbudget aus dem Schuletat für Fortbildung und Landheimfahrten zu bezahlen oder nur an vier statt an fünf Tagen Nachmittagsangebote für die Grundschüler zu machen.