Grüne ergreifen Antragsinitiative mit Forderungen aus öffentlichem Schloss-Diskurs

  • Veröffentlicht am: 13. Juni 2008 - 13:49

Schlieckau: "Wir haben vom Standort und der 99-jährigen Vertragslaufzeit her eine herausgehobene Verantwortung!"

"Wir möchten die Verwaltung per Antrag beauftragen, in den Verhandlungen mit der VW-Stiftung über den Aufbau und die Nutzung des Schlosses Herrenhausen einige Forderungen umzusetzen!", sagt Lothar Schlieckau, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Schließlich geht es hier um einen extrem prominenten Standort, und wir treffen mit dem Erbbaurechtsvertrag Entscheidungen für einen sehr langen Zeitraum von 99 Jahren - da haben wir eine herausgehobene Verantwortung!", so Schlieckau.

Falls das Erbbaurecht für die Stiftung kostenfrei sein soll, fordern die Grünen Mietzinsfreiheit für die öffentliche Nutzung in den Seitenflügeln. Von großer Wichtigkeit ist auch, dass an zentraler Stelle von Schloss und Ehrenhof ein öffentlicher Zugang zu den Gartenanlagen nutzbar bleibt, zumindest zu tagungsfreien Zeiten. In dem vorgesehenen Architektenwettbewerb sollen explizit auch junge und regionale Büros einbezogen werden. Die Dächer der Seitenflügel sollen als Aussichtsplattform öffentlich begehbar sein, auch beispielsweise zur Nutzung bei weiterhin durchzuführenden Feuerwerken.

"Wir folgen mit unserem Forderungskatalog einer Reihe von Anregungen aus unserem öffentlichen Symposium zum Schloss im März sowie uns danach zugegangenen Zuschriften!", so Schlieckau.

Der Antragsentwurf der Grünen Ratsfraktion umfasst folgende Forderungen:

- In den Architektenwettbewerb sind im Zuge der in der Info-Ds 1301/2008 beschriebenen Auswahl anteilig 1/3 junge, ggf. unbekannte Planungsbüros einzubeziehen und von der Gesamtzahl der teilnehmenden Architekten sollen mindesten 1/3 ihr Büro in der Region Hannover haben. Auch sind Landschaftsarchitekten mit Erfahrungen im Gartendenkmalbereich zu beteiligen.

- Planung und Realisierung des Schlosses müssen gewährleisten, dass

- auch an zentraler Stelle von Schloss und Ehrenhof ein öffentlicher Zugang zu den Gartenanlagen nutzbar bleibt, zumindest zu tagungsfreien Zeiten,

- das Feuerwerk in den Herrenhäuser Gärten weiterhin stattfinden kann,

- der Schlossinnenhof für öffentliche Führungen genutzt werden kann; auch sollten Führungen in die erste Etage des Schlosses zwecks Blick in die zentrale Achse des Großen Gartens und in die Mausoleumsallee ermöglicht werden,

- die Dächer der Seitenflügel sollen als Aussichtsplattform öffentlich begehbar sein, auch beispielsweise zur Nutzung bei Feuerwerken.

- Die kulturelle Nutzung von Teilen des Gebäudes ist auf Grundlage demokratischer Sichtweise historisch einzuordnen. Dies gilt insbesondere für eine Präsentation zur Geschichte des monarchischen Welfenhauses. Ein entsprechendes Gesamtkonzept ist den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

- Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages ist bei einem 99 Jahre währenden kostenfreien Erbbaurecht eine mietzinsfreie öffentliche/kulturelle Nutzung durch die Stadt zu vereinbaren (lediglich Übernahme üblicher Betriebskosten durch Stadt).

- Die Stadt beteiligt sich nicht an Investitionen zum Wiederaufbau, auch nicht für den Fall, dass der derzeit auf 20 Mio € geschätzte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann.

- Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des Ehrenhofes ist nicht zu gestatten.