GRÜNE fordern Hinweis auf Altlastenverzeichnis bei Anmietung oder Kauf einer Immobilie

  • Veröffentlicht am: 26. September 2008 - 14:38

Dette: "Nur so kann sichergestellt werden, dass es nach Einzug oder Kauf für die Betroffenen keine bösen Überraschungen gibt!"

Vor dem Hintergrund der um den De-Haen-Platz gefundenen chemischen und radioaktiven Altlasten der dort ehemals ansässigen Chemiefirma E. de Haen haben die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover gegenüber dem städtischen Wirtschaftsdezernenten Hans Mönninghoff angeregt, dass dieser alle in Hannover mit Immobiliengeschäften befassten Institutionen und Personen, wie Makler, Notare, Haus- und Grundeigentümervereine usw. darum bittet, ihre Klienten bzw. Kunden vor Anmietung oder dem Kauf einer Immobilie auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Altlastenverzeichnis der Region Hannover hinzuweisen. "Wir wollen damit erreichen, dass zukünftig alle Miet - und Kaufinteressenten über die Existenz des Altlastenkatasters informiert sind und die Möglichkeit haben, sich über etwaige Altlasten einer Immobilie zu informieren", betont Michael Dette, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bau- und umweltpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

 

 

Hintergrund:

 

In der Region Hannover wurden seit 1978 systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Regionsgebiet gesammelt und aufbereitet. Nach umfangreichen Recherchen wie z.B. Auswertung von Adressbüchern, Firmenhandbüchern, historischen Karten und Bauakten wurden mehrere tausend Altstandorte erfasst. Durch topografische Karten und Luftbilder wurden mehrere hundert Altablagerungen ermittelt. Alle Informationen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert. Wird ein bestehender Betrieb, in dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wird, stillgelegt, erfolgt die Aufnahme in das Altlastenverzeichnis.

 

Alle BürgerInnen haben auf Antrag das Recht, vorhandene oder bereitgehaltene Umweltinformationen (z.B. Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte) mitgeteilt zu bekommen. Ausnahmen davon sind u.a. dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen. Um Übermittlungsfehlern und Irrtümern vorzubeugen, empfiehlt sich die Anfrage in schriftlicher Form.

 

Auskunftsservice des Altlastenverzeichnisses der Region Hannover richtet sich an Grundstückseigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Architekten, Investoren, Bauherren, Makler, Banken und Amtsgerichte.