Raus aus dem alten Trott!

  • Veröffentlicht am: 19. September 2006 - 13:14

Grüne fordern Handwerkskammer zu konstruktivem Mitwirken auf Dette: "Auch Handwerkskammer sollte zum Gesundheitsschutz beitragen - denkbar ist Firmenberatung in Richtung umweltfreundliche Fahrzeuge!"

"In einer Zeit des rasanten wirtschaftlichen und technischen Wandels kann es sich kein Handwerksbetrieb mehr leisten, immer im alten Trott zu bleiben." - So steht es auf der Internetseite der Handwerkskammer Hannover.

"Ich nehme die Handwerkskammer beim Wort und rufe sie auf, beim Thema Feinstaub konstruktiv mitzuwirken!", sagt Michael Dette, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. Laut den Grünen muss es schließlich vorrangig um die Gesundheit der Menschen gehen.

Die Handwerkskammer sollte laut Dette den Themenbereich Feinstaub in ihre Beratungstätigkeit aufnehmen und Firmen bei Überlegungen begleiten, ihre Fahrzeuge an neue Anforderungen anzupassen und dafür verfügbare Förderungen zu nutzen. Für Erdgasfahrzeuge beispielsweise bieten die Stadtwerke Hannover attraktive Förderungen.

"Ich kann mir als zusätzlichen Anreiz gut vorstellen, dass für einen hannoverschen Handwerksbetrieb mit umweltfreundlichem Fahrzeug die Gebühren im Zuge des Handwerkerparkausweises von der Stadt erstattet werden!", so Dette.

Hintergrund:

Erdgasfahrzeuge sind umweltfreundlich, steigende Spritkosten und optimierte Gasmotoren machen sie zunehmend wirtschaftlicher. Für Kunden der Stadtwerke Hannover gibt es ein Förderprogramm für Neufahrzeuge (im ersten Jahr 1.200 Kilogramm Erdgas pro Fahrzeug kostenlos, reicht für ca. 20.000 km) und ein Förderprogramm für Nachrüstungen. Neukauf und Nachrüstung amortisieren sich je nach Fahrleistung innerhalb der ersten drei Jahre.

Beispiel Stadtwerke Hannover: Von ihrem Fuhrpark fährt bislang jedes zehnte der rund 430 Fahrzeuge (Lkw, Spezialfahrzeuge, Transporter, Pkw) mit Erdgas. Bis Ende 2006 werden zusätzlich 10 neue VW Caddys als serienmäßige Lieferfahrzeuge beschafft.

Gebühren Handwerkerparkausweis bei der LHH: 1. Fahrzeug für ein Jahr 230 €, für 3 Jahre 444 €, für 2.-5. Fahrzeug 25,50 € pro Fahrzeug (Gebühren im Rahmen der bundesrechtlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).