Rot-Grün setzt Vorgaben für Neubau Schloss Herrenhausen

  • Veröffentlicht am: 10. Juli 2008 - 17:24

Kastning und Schlieckau: "Wir begrüßen das Engagement der VW-Stiftung und setzen gemeinsam Eckpunkte für den anstehenden Erbbaurechtsvertrag mit der VW-Stiftung!"

"Wir haben uns rot-grün auf einen Antrag mit wichtigen Vorgaben für das zukünftige Schloss Herrenhausen geeinigt, um eine qualitätvolle Entwicklung an diesem besonderen Standort zu unterstützen. Er geht heute ins Verfahren! Wichtig sind uns Bedingungen für den durchzuführenden Architekturwettbewerb wie z. B. die Teilnahme regionaler Büros und natürlich der finanzielle Rahmen: Eine Museumsmiete muss für die Stadt wirtschaftlich sein, eine investive Beteiligung ist auszuschließen!", sind sich Christine Kastning, Fraktionsvorsitzende der SPD im Rat und Lothar Schlieckau, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einig.


Wichtige Details sind den Koalitionspartnern auch die Barrierefreiheit, der Passivhausstandard und die Begehbarkeit der Flachdächer als Aussichtsplattform.


Im Einzelnen beinhaltet der rot-grüne Antrag folgende Punkte:

1. Für den Architektenwettbewerb sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Im Zuge der in der I-DS 1301/2008 beschriebenen Auswahl sind Architekturbüros einzubeziehen, die ihren Sitz in der Region Hannover haben. Ebenso sind junge Planungsbüros zu beteiligen. Eine Beratung durch Landschaftsarchitekturbüros ist sicherzustellen.

Der gesamte Baukörper und die Zugänge zum Schloss-Innenhof sind barrierefrei zu gestalten.

Das Gebäude ist in Passivhausstandard zu errichten.

Im Rahmen des Wettbewerbs soll geprüft werden, inwieweit die im Großen Garten verbliebenen Reste der Freitreppe für den Neubau genutzt werden können.

Im Rahmen des Wettbewerbs soll geprüft werden, ob und wenn ja in welcher Form die Dächer der Seitenflügel als Aussichtsplattform öffentlich begehbar sein können.

2. Die in den Schloss-Innenhof führende Freitreppe ist öffentlich zugänglich zu machen.


3. Die museale Nutzung in den Flügeln des Schlosses sowie im Galeriegebäude wird als Ausstellungsbereich des Historischen Museums organisiert und verwaltet. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsgremien ein Konzept vorzulegen. Für diese Nutzung ist eine wirtschaftliche Lösung für die Stadt auszuhandeln. Sie darf zu keiner erheblichen Mehrbelastung der städtischen Ausgaben für das Historische Museum führen. Eine entsprechende Finanzübersicht ist den Ratsgremien zur Beschlussfassung über den Erbbaurechtsvertrag vorzulegen.


4. Die Stadt beteiligt sich während der Laufzeit des Erbpachtvertrages nicht an Investitionen (z.B. für Wiederaufbau und zukünftige Instandhaltungen).


5. Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des Ehrenhofes ist nicht zu gestatten.