Verfahrene Situation

  • Veröffentlicht am: 31. Mai 2006 - 10:03

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Michael Dette

Grüne für Kompromisslösung unterm Bahnhof im Rahmen des bestehenden Ladenschlussgesetzes Dette: "Läden unterm Bahnhof sollen werktags bis 22 Uhr alles verkaufen dürfen!"

Grüne für Kompromisslösung unterm Bahnhof im Rahmen des bestehenden Ladenschlussgesetzes

Dette: "Läden unterm Bahnhof sollen werktags bis 22 Uhr alles verkaufen dürfen!"

"Die Stadtverwaltung sollte sich großstädtisch zeigen, ihren Bahnhof als Verkehrsknotenpunkt zwischen Nah- und Fernverkehr sehen und auch für Läden unterm Bahnhof erweiterte Öffnungszeiten anstreben!", sagt Michael Dette, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion. Ein Leichtes dürfte es laut den Grünen sein, unter Bezug auf § 8 Absatz 2a Ladenschlussgesetz mit dem Land dafür zu sorgen, dass der so genannte Personenbahnhof des Schienenverkehrs und die darunter liegende U-Bahn-Station als bauliche Einheit gesehen werden. Dann nämlich könnten Läden unter dem Bahnhof immerhin werktags bis 22 Uhr öffnen (statt bis 20 Uhr), um Berufspendler und Reisende zu versorgen. Die Ladenöffnungszeit wäre dann gegenüber einer ´An-allen-Tagen-ganztags-Lösung´ zwar noch eingeschränkt. Dafür würde diese Regelung für einen erweiterten Warenkorb gelten, also nicht nur für Reisebedarf, sondern für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Geschenkartikel.

"Dies wäre angesichts der verfahrenen Situation ein sinnvoller Kompromissvorschlag zwischen Stadt/Land und den Geschäftsleuten unterm Bahnhof, und zwar auf Grundlage des bestehenden Ladenschlussgesetzes und bis zu dessen ohnehin geplante Novelle!", so Dette.

Hintergrund:

Nach § 8 (2a) des Ladenschlussgesetzes sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass in Städten über 200.000 Einwohnern zur Versorgung der Berufspendler und der anderen Reisenden mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie mit Geschenkartikeln (…) Verkaufsstellen innerhalb einer baulichen Anlage, die einen Personenbahnhof des Schienenfernverkehrs mit einem Verkehrsknotenpunkt des Nah- und Stadtverkehrs verbindet, an Werktagen von 6-22 Uhr geöffnet sein dürfen.