Grüne gegen ungebetene Ausforschung durch google street view

  • Veröffentlicht am: 4. Mai 2010 - 11:17

Dette und Westphely: "Stadt soll BürgerInnen über Widerspruchsmöglichkeiten informieren!"

"Google hat die Straßenzüge Hannovers zwar noch nicht ins Netz gestellt, die Verwaltung soll aber frühzeitig die BürgerInnen informieren, dass sie gegen die street view-Veröffentlichungen Widerspruch einlegen können, um sich vor ungebetener Ausforschung der Privatsphäre und Datenmissbrauch im Internet zu schützen!", sagt Michael Dette, stv. Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion. Widerspruchsformulare können über das Internet auf hannover.de und die Bürgerämter bereitgestellt werden.

 

"Auf unsere Initiative hin haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf einen entsprechenden rot-grünen Antrag geeinigt!", sagt Maaret Westphely, Mitglied der Grünen Ratsfraktion. "Denn es darf nicht sein, dass über google street view Persönlichkeits- und Datenschutzrechte beschnitten werden. Personen und Objekte mit Personenbezug wie z. B. KFZ-Kennzeichen müssen anonymisiert werden", so Westphely.

 

"Wir werden die weitere Entwicklung von google street view in der Hinsicht kritisch begleiten. Sollte es neue, weitergehende rechtliche Rahmenbedingungen im Sinne des Persönlichkeitsschutzes geben, werden wir uns für deren zügige Anwendung in Hannover einsetzen", so Westphely.

 

 

Hintergrund:

 

Laut dem US-amerikanischen Unternehmen Google werden in Deutschland bereits seit 2008 street view Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren, u. a. in Hannover. Es ist es Ziel von Google, Aufnahmen von allen öffentlichen Straßen ins Internet zu stellen. 2010 werden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab.

 

Die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen von google street view und ihre Veröffentlichung im Internet ist nicht unumstritten. Beispielsweise kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass die google-Aufnahmen nur unter gewissen Einschränkungen zulässig seien, z. B. müßten sie aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen aus einer Höhe von bis zu zwei Metern (übliche Augenhöhe) angefertigt werden. Google hat aber wohl aus einer Höhe von ca. 3 m fotografiert.

 

Die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen von google street view bei Google Widerspruch einzulegen, ist bisher kaum bekannt.