Müssen erst die Möbel durch´s Haus schwimmen?

  • Veröffentlicht am: 8. Dezember 2005 - 13:54

Grüne ärgerlich über Zögern in der Hochwasservorsorge

Dette: "Spätestens seit dem Hochwasser in Hannover im Januar 2003 hätte längst gehandelt werden müssen - Was sind 25 Mio € im Vergleich zu den Schäden nach einem erneuten Jahrhunderthochwasser!"

Die Grünen sind nicht erstaunt über die Ergebnisse des Hochwassergutachtens der Verwaltung, sondern ärgerlich über den zögerlichen Umgang mit Problemlösungen. Ergebnisse, die das Gutachten aufzeigt, sind teilweise schon seit Jahrzehnten bekannt. Zum Beispiel die Einengung der Ihme im Bereich Linden und explizit der zu schmale Durchlass an der Benno-Ohnesorg-Brücke. Ricklinger BewohnerInnen hatten schon 1911 das Problem des zu schmalen Flussbetts der Ihme in Linden aufgezeigt, verantwortliche Stellen hatten das anerkannt. Wieso dieses 90 Jahre später nochmals begutachten, zumal eine neue Hochwassergesetzgebung an den realen Gefahren nichts ändert.

"Ich bin verärgert, warum selbst nach der Sensibilisierung durch das Oderhochwasser 1997, das Elbe-Hochwasser 2002 und das hiesige Hochwasser im Januar 2003 nicht die schon seit Jahrzehnten bekannten Probleme bearbeitet wurden und diese nach dreijähriger Begutachtungszeit lediglich erneut aufgezeigt werden!", sagt Michael Dette, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. Hätte man gehandelt, hätten in 2006 die baulichen Maßnahmen abgeschlossen werden können, die Gefahren gebannt sowie Geld für Gutachten zur Aufdeckung bekannter Probleme gespart werden können.

"Was sind 25 Millionen € für den Hochwasserschutz im Vergleich zu den enormen Schäden, die bei einer Überflutung von Teilen Ricklingens, Lindens und der Calenberger Neustadt eintreten würden!", so Dette, abgesehen von der gar nicht monetär zu bewertenden Gefahr für Leben und Gesundheit der betroffenen EinwohnerInnen. "Jetzt Handeln und nicht weiter untersuchen!", fordert Dette.

Über die Aufweitung der Überschwemmungsflächen hinaus fordert Dette Hochwasservorsorge auch durch flankierende Maßnahmen: Verstetigung des Passivhausstandards und der energetischen Bestandssanierung zur Minderung des Klima-Gases CO2, Förderung der Versickerung zur Reduzierung von Hochwasserspitzen, der Anschlusszwang an die städtischen Kanäle wurde bereits abgeschafft. "Handlungsbedarf besteht nach wie vor auch darin, die Versickerung im Gebiet der Mischwasserkanäle gezielt zu fördern (ca. 10 % des Kanalnetzes), zur Hochwasservorsorge, aber auch, damit bei Starkregen die Kanalisation nicht überläuft und das Wasser ungeklärt in die Leine fließt.