Vermeidung teurer Überraschungen

  • Veröffentlicht am: 13. September 2005 - 14:16

Grüne Anregung wird umgesetzt: Info über Straßenausbau erreichen zukünftig alle GrundstückseigentümerInnen

Dette: "Vor Beginn von Straßenbaumaßnahmen sollen auch die EigentümerInnen angeschrieben werden, die nicht vor Ort wohnen!"

Die Verwaltung setzt in Zukunft um, was die Ratsgrünen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Straßen und den umzulegenden Baukosten angeregt haben: Informationsschreiben über geplante Straßenbaumaßnahmen werden nicht nur den AnliegerInnen, also den an der Straße wohnenden Menschen zugesandt, sondern zusätzlich auch den nicht vor Ort wohnenden GrundstückseigentümerInnen. "Wir wollen teure Überraschungen für die nicht vor Ort wohnenden GrundstückeigentümerInnen vermeiden, indem auch sie frühzeitig informiert werden, dass nach dem Ausbau der Straße die Baukosten anteilig auf sie umgelegt werden!", sagt Michael Dette, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. "Bislang kann diese Information schon mal untergegangen sein, wenn die AnliegerInnen, die informiert worden waren, diese Information nicht an die auswärts wohnenden EigentümerInnen weitergegeben haben!", so Dette. "Wenn nach dem Ausbau ohne Vorankündigung plötzlich eine Rechnung ins Haus kommt, konnte die Überraschung groß sein!", so Dette. Besser sei es, eine Chance zu geben, sich frühzeitig darauf einzustellen.

Hintergrund:

Nach der bisherigen Regelung werden die AnliegerInneninformationsschreiben über geplante ausbaufähige Straßenbaumaßnahmen auf der Grundlage eines Ratsauftrages aus dem Jahr 1995 als Postwurfsendung an die jeweiligen StraßenanliegerInnen verteilt. In diesen Informationsschreiben, die u. a. auch über die Beitragspflicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung unterrichten, wird die Bitte ausgesprochen, die ggf. nicht vor Ort wohnenden GrundstückseigentümerInnen im Sinne des AnliegerInneninformationsschreibens zu benachrichtigen.

Laut Antwortschreiben der Stadtbaurätin vom 31.08.05 greift die Verwaltung die von Ratsherrn Dette mit Schreiben vom 22.08.05 vorgelegte, oben beschriebene Anregung auf.